Seit 2020 finden Sie / findet Ihr das ADFC-Fahrradbüro direkt am Westeingang des Ludwigsburger Bahnhofs im Büro der Stadt Ludwigsburg.
Wir sind regelmäßig Freitags von 15 bis 18 Uhr und einmal im Monat am Samstag oder nach Vereinbarung erreichbar.
Letzte Öffnung 2024 am 13. Dezember. Codierungen letztmals am 06. Dezember.
Beratung rund ums Rad:
Kontakt:
Tel: 01577 / 477 54 91 während der Öffnungszeiten
Der ADFC vermietet Boxen beim Bahnhof Ludwigsburg, an der S-Bahn-Station Favoritepark und in Kornwestheim
Wer öfter mit der Bahn und dem Rad zur Arbeit fährt, hat sie bestimmt schon erlebt, die ungeliebten Momente: Am Abend fehlt der Sattel, jemand hat ein fremdes Schloss am Rad angebracht, die Reifen sind platt, oder gar die Bremsen abmontiert. Viele Bahnhofspendler legen sich deshalb ein weniger begehrtes "Bahnhofsfahrrad" zu, um einem Diebstahl des Fahrrades oder einzelner Komponenten vorzubeugen. Allerdings meist mit Einbußen bei der Ausstattung, was nicht selten mit Sicherheitsrisiken verbunden ist. Neben mangelnder Beleuchtung, oder schlecht ziehenden Bremsen ist auch der Fahrspaß gebremst, wenn man mit einem klapprigen Rad unterwegs ist, wo doch zu Hause das voll ausgestattete Rad steht, mit dem man zügiger und sicherer am Bahnhof ankommen könnte.
Betrieben und vermietet werden die insgesamt über 100 Fahrradboxen vom ADFC Ludwigsburg. Die meisten der Boxen finden sich direkt am Bahnhof Ludwigsburg, z. Zt. auf dem Solitudeplatz. 30 Boxen sind am S-Bahn-Halt Favoritepark in Eglosheim installiert.
In Kornwestheim sind es aktuell 20 mit wachsender Tendenz.
Die Boxen werden für 72 Euro pro Jahr vermietet, emäßigt für ADFC-Mitglieder 60 Euro. Hinzu kommt eine Kaution von 80 Euro für den Schlüssel. Informationen sowie Mietverträge bekommen Interessierte im ADFC-Fahrradbüro, per mail oder hier als download!
Die Nachfrage nach den Fahrradboxen ist weiterhin hoch, deshalb gibt es eine längere Warteliste. Interessenten mögen sich bitte per mail an das Fahrradbüro wenden. Leider können wir keine konkreten Auskünfte zu Wartezeiten geben.
Weitere Boxen finden sich in Hoheneck am Neckartalradweg. Hier können Radfahrer und Touristen ihre Räder jederzeit mit einem (maximal daumendicken) Schloss einschließen, wenn sie die Stadt erkunden oder auch nur eine Runde im Heilbad Hoheneck schwimmen wollen.
Am Fahrradrahmen wird mittels Gravur ein bundesweit einheitlicher Code angebracht. Damit wird das Rad eindeutig identifizierbar.
Die Fahrradcodierung schützt vor Diebstahl und hilft gestohlene Fahrräder aufzufinden und zu identifizieren. Ein aufgefundenes Fahrrad kann dem rechtmäßigen Eigentümer zurückgegeben werden, weil dieser über den Code zu ermitteln ist. Aber bereits im Vorfeld wirkt der Code abschreckend auf Diebe. Die Codierung ist von weitem erkennbar und ein codiertes Fahrrad kann ohne Eigentumsnachweis kaum wieder verkauft werden. Der ADFC setzt sich für dieses bundesweit einheitliche Codiersystem ein, um die Diebstahlzahlen zu senken und die Aufklärungsquote zu erhöhen.
In den Fahrradrahmen wird eine Buchstaben-Zahlenkombination eingraviert, die in verschlüsselter Form Wohnort, Straße, Hausnummer und Initialen des Eigentümers enthält. Graviert wird am oberen Ende des Sattelrohres.
Der ADFC Ludwigsburg codiert Fahrräder rund um das Jahr nach Voranmeldung. Zudem gibt es jedes Jahr einige Codieraktionen, wo die Möglichkeit besteht beim Codieren zuzuschauen, Fragen zu stellen und das eigene Rad codieren zu lassen.
Seit Frühjahr 2020 haben wir die Möglichkeit mit dem neuem Nadelgerät der Fa. Markator aus LB-Poppenweiler kurzfristig Codierungen durchzuführen. Für eine Terminabsprache melden Sie sich unbedingt bitte vorab bei uns per mail - vielen Dank !!
Neben der Gravurcodierung wird in Ludwigsburg auch die Klebecodierung angeboten. Diese eignet sich insbesondere für Fahrräder, die aufgrund ihrer Geometrie nicht in der Gravurvorrichtung kodiert werden können, z.B. Kinderräder, Tandems und andere Sondergeometrien. Außerdem bietet der ADFC mit der Klebecodierung auch für Carbonräder aus dem Hochpreissegment, die aufgrund ihres Materials nicht graviert werden können, einen Diebstahlschutz.
Alle die ihr Fahrrad codieren lassen möchten, müssen ihren Personalausweis und den Kaufbeleg für das Fahrrad mitbringen und vorzeigen. Die Codierung ist kostenpflichtig. Zum Codiertermin bringen Sie bitte folgendes Formular vorausgefüllt mit.
ADFC-Mitglieder Gravur- / Prägecodierung: 6 Euro
ADFC-Mitglieder Klebecodierung: 12 Euro
Nichtmitglieder: 15 Euro
Unser Team im ADFC-Fahrradbüro hilft Ihnen gerne.
Weitere Informationen zur Fahrradcodierung gibt es auch im Internetangebot des Fachausschuss Technik des ADFC-Bundesverbandes oder als pdf zum Download (Gravurcodierung, Klebecodierung).
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.
Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.
Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.
Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.
Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.
Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.
Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.
Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.
Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.
Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.
Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.
Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.
Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.
Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.
Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.
Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.